![]() | |||
![]() | |||
AKTUELL Neue Regelung bei eigener Kündigung ab Alter 60 Bisher galt eine eigene Kündigung ab Alter 60 automatisch als Auslöser für eine vorzeitige Pensionierung. Zum 1. Januar 2010 passt der Bundesrat die Gesetzgebung aufgrund der Rechtsprechung an. Ab diesem Zeitpunkt kann auch ein Versicherter nach einer Kündigung ab Alter 60 die Auszahlung der Freizügigkeit verlangen. Diese neue Regelung gilt aber nur für Versicherte , welche sich arbeitslos melden oder eine neue Stelle annehmen.
| AKTUELL Ökologie / Klima Wirtschaft und Ökologie müssen nicht zwingend gegeneinander arbeiten. In den boomenden Bran- Sicherheit durch Diversifikation
| AKTUELL 3A - Steuerabzug auch über 65 möglich
| |

