AKTUELL

Neue Regelung bei eigener Kündigung ab Alter 60

Bisher galt eine eigene Kündigung ab Alter 60 automatisch als Auslöser für eine vorzeitige Pensionierung.

Zum 1. Januar 2010 passt der Bundesrat die Gesetzgebung aufgrund der Rechtsprechung an. Ab diesem Zeitpunkt kann auch ein Versicherter nach einer Kündigung ab Alter 60 die Auszahlung der Freizügigkeit verlangen. Diese neue Regelung gilt aber nur für Versicherte , welche sich arbeitslos melden oder eine neue Stelle annehmen.                                  

                 

 

AKTUELL

Ökologie / Klima


 

Wirtschaft und Ökologie müssen nicht zwingend gegeneinander arbeiten. In den boomenden Bran-
chen um alternative Energie und ökologische Techniken, gibt es intressante Anlagemöglichkeiten.

Sicherheit durch Diversifikation       

                                               

AKTUELL

3A - Steuerabzug auch über 65 möglich                                



Seit dem 01.01.2008 ist es möglich, Beiträge in der Säule 3A auch über 65 abzuziehen, sofern Sie weiter arbeiten und Einkommen versteuern.

Wir haben die besten Angebote für Sie geprüft.
 
Gerne stehen wir Ihnen

 
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